Rechtssichere Zustellung

Rechtssichere Zustellvarianten wie wir sie anbieten, kommen immer dann in Betracht, sobald sogenannte Willenserklärungen gegenüber Abwesenden wirksam werden sollen bzw. müssen. Zum Beispiel bei Widerrufen, Abmahnungen oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Mietvertrags. Denn diese Willenserklärungen werden erst ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen und nachweisbaren Empfangs wirksam. Und nicht selten wird der Zugang dieser Schreiben vom Empfänger bestritten, vor allem bei der einfachen Zustellung per Postwurfsendung oder auch per Einschreiben.

Denn im Streitfall muss der Absender den “Zugang” (den Empfang des Schreibens) beweisen können. Das wissen auch die Betroffenen und versuchen deshalb den tatsächlichen Zugang mit findigen “Ausreden” abzustreiten. Der Zugang ist nämlich erst dann erfolgt, wenn die Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist. So kennen wir von Kundenseite und aus eigener Erfahrung viele Fälle, wo damit argumentiert wurde, dass kein Schreiben eingegangen sei, oder nur ein leerer Briefumschlag zugegangen sei.

 

Mit einer Zustellung per Bote durch PM-1Plus aus Duisburg umschiffen Sie diese Fallstricke, da unser Bote bei einem Gerichtsverfahren als zuverlässiger und neutraler Zeuge benannt werden kann. Darüber hinaus bekommen unsere Kunden ein umfangreiches Zustellprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Ort/Art der Zustellung und Unterschrift des Boten. Sofern unser Bote dann zuvor noch den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis genommen hat und es selbst in den Umschlag gelegt und verschlossen hat, darf der Auftraggeber im Normalfall von einer rechtssicheren Zustellung ausgehen.

 

Rechtssichere Zustellung per Bote mit Zustellungsprotokoll (Zugangsnachweis)

PM-1Plus aus Duisburg bietet im Zuge seines Botendienstes die rechtssichere Zustellung von (empfangsbedürftigen) Willenserklärungen an. Mit dieser Form der Zustellung per Bote, treffen Kündigungen, Mahnungen, Verträge und Angebote nachweislich beim Empfänger ein und vertragliche oder rechtliche Fristen werden somit eingehalten. Durch unser Zustellungsprotokoll und mit dem Boten als neutralem Zeugen (weil dieser den Inhalt des Schreibens bezeugen kann), kann der Zugang im Streitfall nachgewiesen werden. Denn dieses Zustellungsprotokoll wird nach der erfolgten Zustellung stets dem Auftraggeber durch PM-1Plus übergeben. Sollte es zu einem Prozess kommen, kann es als privatschriftliche Urkunde und Beweis dienen (vgl. §§ 416, 440 ZPO).

Dies ist insofern wichtig und besonders hervorzuheben, da es gerade bei der Zustellung von Kündigungen bzw. bei der Einhaltung von Kündigungsfristen oft zu Rechtsstreitigkeiten und Prozessen kommt. Gerade wenn Kündigungen auf dem Postweg oder per Einschreiben verschickt wurden, kann der Empfänger als reine Schutzbehauptung die Zustellung bestreiten, ohne dass der Absender diese Schutzbehauptung nachweislich entkräften kann. Letztlich kann der Postdienstleister nämlich nur die Zustellung eines Briefes beweisen, aber der Zugang eines Kündigungsschreibens (also der Inhalt des Briefes) bleibt unbewiesen und unbeweisbar.

Vorteile von PM-1Plus bei rechtssicheren Zustellungen

  • Eigenhändige und persönliche Übergabe/Überbringung
  • Möglichkeit der Ersatzzustellung (Einwurf in den Briefkasten des Empfängers, Aushändigung an Empfangsboten)
  • Rechtssichere Zustellung mit Beweisbarkeit des Inhalts und des Zugangs
  • Zustellungsprotokoll als Nachweis des Zugangs (privatschriftliche Urkunde)
  • Bote ist neutral und kann als Zustellungszeuge den Zugang bestätigen
  • Zustellung innerhalb eines gewünschten Zeitfensters zur sicheren Wahrung von Fristen
  • Zuverlässigkeit, persönliche Beratung und jahrelange Erfahrung